Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Programm zur Verbesserung der Patientenversorgung seltener und komplexer Krankheiten
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach §116b SGB V (kurz: ASV) ist ein Versorgungsangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit bestimmten seltenen oder sehr komplexen Krankheitsbildern.
Die ASV hat das Ziel, die Patientenversorgung durch ein festgelegtes interdisziplinäres Team an Fachärzten zu verbessern. Im ASV-Team arbeiten Krankenhausärzten mit externen niedergelassenen Vertragsärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) verschiedener Fachrichtungen zusammen. Gemeinsam koordiniert das Ärzteteam der jeweiligen ASV die medizinische Versorgung für spezifische Krankheiten und übernimmt gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung. Alle ärztlichen Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die medizinische Behandlung der jeweiligen Erkrankung besonders qualifiziert sind und diese Krankheiten bereits oft behandelt haben.
Die Versorgung innerhalb der ASV erfolgt nur auf die besonderen Erkrankungen, auf welches das Ärzteteam spezialisiert ist. Ebenso werden die Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, behandelt.