medius KLINIKEN KIRCHHEIM, RUIT und NÜRTINGEN

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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Programm zur Verbesserung der Patientenversorgung seltener und komplexer Krankheiten

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach §116b SGB V (kurz: ASV) ist ein Versorgungsangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit bestimmten seltenen oder sehr komplexen Krankheitsbildern. 

Die ASV hat das Ziel, die Patientenversorgung durch ein festgelegtes interdisziplinäres Team an Fachärzten zu verbessern. Im ASV-Team arbeiten Krankenhausärzten mit externen niedergelassenen Vertragsärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) verschiedener Fachrichtungen zusammen. Gemeinsam koordiniert das Ärzteteam der jeweiligen ASV die medizinische Versorgung für spezifische Krankheiten und übernimmt gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung. Alle ärztlichen Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die medizinische Behandlung der jeweiligen Erkrankung besonders qualifiziert sind und diese Krankheiten bereits oft behandelt haben.  

Die Versorgung innerhalb der ASV erfolgt nur auf die besonderen Erkrankungen, auf welches das Ärzteteam spezialisiert ist. Ebenso werden die Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, behandelt. 

Die medius KLINIKEN bieten folgende ASV-Teams nach §116 SGB V an

Weitere ASV-Programme

Die Internet-Seiten mit detaillierten Informationen dieser ASV-Programme sind derzeit im Aufbau.
Interessierte Patientinnen und Patienten haben inzwischen die Möglichkeit, per E-Mail Kontakt aufzunehmen: ASV-Z@dont-want-spam.medius-kliniken.de

Weitere Informationen

Welche Vorteile hat die Teilnahme an einer ASV?

  • Ein interdisziplinäres Ärzteteam von Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten versorgt Sie.
  • Zugang zu hochspezialisierten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten durch erfahrene Fachärzte.
  • Schnellere Terminvergabe – dadurch zeitnahe Planung und Organisation der erforderlichen Behandlungsmaßnahmen.
  • 24-Stunden-Notfallversorgung ist gewährleistet.

Wie bekomme ich Zugang zur ASV?

  • Das Angebot der ASV richtet sich an gesetzlich krankversicherte Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Vorausetzung ist außerdem eine gültige Diagnose laut ASV-Richtlinien.
  • Eine Überweisung des Haus- oder Facharztes ist erforderlich.
  • Der Zugang kann auch nach einem stationären Krankenhausaufenthalt veranlasst werden.

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV?

Die Dauer hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab.

  • Es kann sein, dass die Untersuchungen Klarheit zur genauen Diagnose schaffen und die weitere medizinische Versorgung dann wieder außerhalb der ASV erfolgt.
  • Es kann aber auch erforderlich sein, dass die Behandlung durch das ASV-Team über mehrere Monate oder Jahre weitergeführt wird. 
  • Die Patientinnen und Patienten können sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

Wie wird eine ASV beendet?

  • Zum Abschluss der Behandlung in der ASV erhalten die Patientinnen und Patienten einen schriftlichen Abschlussbericht. Die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte werden mit dem Bericht über die bisherigen Maßnahmen und Therapien sowie über die notwendigen weiteren Behandlungsschritte informiert. 
  • Als Patient haben Sie jederzeit die Möglichkeit die ASV-Versorgung zu beenden, wenn Sie das wünschen. 
  • Ihre ASV-Versorgung wird automatisch beendet, wenn die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht mehr erfüllen werden.
     

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Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten

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