Für die Anerkennung der deutschen Urkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
- Abgeschlossene Berufsausbildung /Studium in der Pflege im Heimatland mit Lizenz (Urkunde)
- B2-Zertifikat der Deutschen Sprache, nicht älter als 2 Jahre, Sprachschule ALTE-zertifiziert (z. B. telc, Goethe, ÖSD).
- Eine Grundimmunisierung gegen Masern ist nachzuweisen.
Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses
Für die Beurkundung der staatlichen Anerkennung Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Hinweis für Interessierte mit B1-Zertifikat
Sie können schon mit einem B1-Zertifikat einreisen und Ihr B2-Zertifikat bei uns in ca. 6-8 Monaten absolvieren.
Der Deutschkurs ist für Sie kostenlos und wird als Arbeitszeit angerechnet.
Internationale Pflegekräfte, die nicht Bürger der EU sind, nehmen an einem kostenlosen Vorbereitungskurs (ca. 6 Monate) im Vorfeld der Kenntnisprüfung teil.
Unser Vorbereitungskurs ist modular aufgebaut, so dass ein Einstieg nach Absprach möglich ist. Die Qualifizierung erfolgt mit praktischen Einsätzen, theoretischem Unterricht und Sprachschule (Deutsch-B2). Sie erhalten nach bestandener Sprachprüfung (B2-Deutsch) und bestandener Kenntnisprüfung die Anerkennungsurkunde vom Regierungspräsidium Stuttgart.
Für die Teilnahme am Vorbereitungskurs sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Studium in der Pflege im Heimatland mit Lizenz (Urkunde)
- B2-Zertifikat der Deutschen Sprache, nicht älter als 2 Jahre, Sprachschule ALTE-zertifiziert (z. B. telc, Goethe, ÖSD).
- Gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis über Grundimmunisierung gegen Masern
- Defizitbescheid des Regierungspräsidium Stuttgart
- Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Regierungspräsidium Stuttgart und reichen Sie alle benötigen Unterlagen gemeinsam und vollständig ein. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Monate dauern kann, bis Sie Ihren Bescheid bekommen.
- Der Defizitbescheid bewertet Ihre individuelle Qualifikation und gibt an, was für eine vollständige Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses nötig ist. ( Der Defizitbescheid wird auch Feststellungsbescheid genannt. )
Hinweis für Interessierte mit B1-Zertifikat
- Sie können schon mit einem B1-Zertifikat einreisen und Ihr B2-Zertifikat bei uns in ca. 6-8 Monaten absolvieren.
- Der Deutschkurs ist für Sie kostenlos und wird als Arbeitszeit angerechnet.