Ihre Gehaltsaussichten
Bei den medius KLINIKEN erhalten Sie ein Tarifgehalt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz: TVöD). Für uns gilt der sogenannte „Besondere Teil für Krankenhäuser" also konkret der TVöD-K.
Über die Details informieren wir Sie auf dieser Seite. Wir nennen Ihnen auch konkrete Bruttoentgelte. Hierbei orientieren wir uns der Einfachheit halber an einer Vollzeitkraft.
Informationen zu Ihrem Gehalt
Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag?
- Bei der Bezahlung nach Tarifvertrag verhandeln Sie Ihr Gehalt nicht frei, sondern Sie werden in einer fest vorgegebenen Gehaltstabelle eingruppiert. Für jede Funktion existiert eine Gehaltsspanne. Sie beginnt mit der Einstufung für Berufseinsteiger. Je mehr Berufserfahrung Sie haben, desto höher werden Sie eingestuft. Hierdurch und aufgrund der regelmäßigen Tarifsteigerungen wird Ihr Gehalt in der Regel jährlich erhöht.
- Ihr Tarifgehalt setzt sich aus dem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen zusammen, die Ihr Bruttogehalt deutlich erhöhen.
- In regelmäßigen Tarifverhandlungen wird der Tarifvertrag neu festgelegt und dadurch steigen die Gehälter zusätzlich. Die Gehälter werden ab 03/2024 um 200 Euro sowie die Erhöhung der so angepassten Entgelte um 5,5 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 340 Euro brutto. Für die Zwischenzeit von 06/2023 bis 02/2024 wird ein steuer- und sozialversicherungsfreies Inflationsausgleichsgeld gezahlt. In 06/2023 wird dieses einmalig 1.240 Euro und vom 07/2023 bis 02/2024 monatlich 220 Euro betragen.
- Die aktuellen Tariftabellen sind öffentlich einsehbar, so schaffen wir eine maximale Transparenz und stellen die Gleichbehandlung unserer Beschäftigten sicher.
Welche Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen erhöhen Ihr Grundgehalt?
Abhängig von Ihrer Funktion und Ihrem Einsatzbereich, erhalten Sie laut Tarifvertrag neben Ihrem Grundgehalt Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen.
Übersicht der möglichen Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen
- Jahressonderzahlung: Diese Zahlung erhalten Sie im November eines jeden Jahres. Je nach Entgeltgruppe beträgt die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen P5 bis P8 84,74 Prozent. In den Entgeltgruppen P9 bis P16 70,48 Prozent von Ihrem Bruttoentgelt.
- Leistungsentgelt: Die Leistungsorientierte Bezahlung (kurz: LOB) erhalten Sie jeden Dezember ausgezahlt, in der Regel ab dem zweiten Beschäftigungsjahr. Die Zulage beträgt ca. 900 € bei Vollzeit. Für die Bestimmung der Zulage führen Sie ein Gespräch mit Ihrer Leitung und vereinbaren gemeinsam eine Punktzahl.
- Monatliche Zulage für Pflegekräfte, die in der sog. P-Tabelle eingruppiert sind: 120 €
- Monatliche pauschale Zulage für Beschäftigte des TVöD-K:35 €
- medius Ausfallmanagement (Flexpool): Wenn Sie sich an unserem Ausfallkonzept beteiligen, haben Sie die Möglichkeit einen Dienstwagen und/oder eine monetäre monatliche Zulage bis zu 1.200 Euro zu erhalten und/oder Ihre Schichten frei zu wählen.
- Zulage für das „Holen aus dem Frei“: In einem Akutkrankenhaus kann es vorkommen, dass Sie aus dem „Frei" gerufen werden. Wenn Sie einverstanden sind, einzuspringen, erhalten Sie
- für die ersten beiden Einsätze pro Kalendermonat erhalten Sie einen steuer- und sozialversicherungsfreien Gutschein zum Tanken oder zum Einkaufen oder für eine Massage in Höhe von 25 € pro Einsatz.
- für das Einspringen ab dem 3. Tag im Kalendermonat einen Betrag in Höhe von 45 € / Einsatz brutto mit Ihrer Verdienstabrechnung ausgezahlt. Das entspricht dann ebenfalls ca. 25 € pro Einsatz netto.
- Monatliche Zulage für die Arbeit im 3-Schicht-System: Wenn Sie erneut an mindestens 2 Nächten arbeiten (Wechselschichtarbeit) erhalten Sie 155 €.
- Monatliche Zulage für die Arbeit im 2-Schicht-System: Für die Arbeit im 2-Schicht-System (Schichtarbeit) erhalten Sie 40 €.
- Vergütung für das Bereithalten im Rahmen einer Rufbereitschaft: Für die Zeit des Bereithaltens erhalten Sie einen Zuschlag von 12,5 %, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich angerufen werden. Wenn Sie angerufen werden, entscheiden Sie, ob die Zeit des Einsatzes (Inanspruchnahme) ausgezahlt oder auf Ihr Stundenkonto gutgeschrieben wird. Im Fall der Inanspruchnahme erhalten Sie einen Überstundenzeitzuschlag in Höhe von 30 % sowie die weiteren anfallenden Zeitzuschläge (Samstag, Sonntag, Nacht, …) ausgezahlt.
- Zuschlag für Arbeiten am Samstag von 13 bis 21 Uhr: 20 %
- Zuschlag für Arbeiten am Sonntag: 25 %
- Zuschlag für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 21 bis 6 Uhr:20 %
- Zuschlag für Arbeiten am Feiertag: 35 % (im Rahmen einer Rufbereitschaft teilw. sogar 135 %)
- Höhere Eingruppierung für Pflegekräfte im Bereich der Endoskopie, Linksherzkathetermessplatz, Stroke Unit, Intensiv- und Anästhesiepflege, Intermediate Care (IMC), Notfallpflege, teilw. Pflege in der Onkologie, Pflege im OP oder Pflege in der Psychiatrie und Psychotherapie. Diese steigt zusätzlich, wenn Sie für diesen Bereich eine entsprechende pflegerische Fachweiterbildung haben.
- Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine monatliche Zulage in Höhe von 46,02 €, wenn Sie zeitlich überwiegend die Grund- und Behandlungspflege an Patientinnen und Patienten mit schweren Infektionskrankheiten, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Stationen, in geriatrischen Stationen, mit gelähmten Patientinnen und Patienten oder der Onkologie ausüben. Wenn Sie in einer unserer Intensivstationen eingesetzt werden, beträgt die Zulage sogar 100 €.
- Mehrarbeits-, bzw. Überstunden können abgebaut oder vergütet werden.
- Die Eingruppierung für Stationsleitungen und stv. Stationsleitungen hängt von der Zahl der unterstellten Beschäftigten in der Station, der Art und Anzahl der Abteilung und den Jahren Ihrer Berufserfahrung ab. Darum können wir leider keine pauschalen Angaben machen. Im Vorstellungsgespräch teilen wir Ihnen gerne mit, was Sie mit Ihrem individuellen Hintergrund bei uns verdienen werden.
- Vermögenswirksame Leistungen: Wir zahlen unseren Beschäftigten 6,65 € im Monat (bei Vollzeitbeschäftigung), die im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen, z. B. einem Bausparvertrag eingesetzt werden können.
- Business-Bike: Wir bieten Ihnen in vielen Fällen über unseren Kooperationspartner die Möglichkeit im Rahmen einer so genannten Entgeltumwandlung (von Gehalt zu Leasingbeitrag) ein Fahrradleasing für 36 Monate an. Nach dem Zeitraum können Sie das Fahrrad oder eBike zu vergünstigten Konditionen abkaufen.
- Zusatzversorgungskasse (ZVK): Für eine Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse beteiligen wir uns mit über 90 %! D. h. wir zahlen monatlich 5,75 % Ihres Bruttoentgelts für Sie ein. Sie selbst zahlen lediglich 0,55 % von Ihrem Bruttoentgelt ein. Nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Versichertenmonaten (5 Jahren) erhalten Sie eine zusätzliche Rente zur Rente der Deutschen Rentenversicherung.
- Betriebliche Altersvorsorge: Wir bieten Ihnen über unseren Kooperationspartner im Rahmen einer so genannten Entgeltumwandlung (von Gehalt zu Versicherungsbeitrag) die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge an. Mit unserem Kooperationspartner konnten wir aushandeln, dass Sie in bestimmten Fällen eine kostenfreie Auslands-, Brillen- und Zahnzusatzversicherung dazu erhalten.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Wir bieten Ihnen über unseren Kooperationspartner im Rahmen einer so genannten Entgeltumwandlung (von Gehalt zu Versicherungsbeitrag) die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Mit unserem Kooperationspartner konnten wir aushandeln, dass in bestimmten Fällen der sog. Gesundheits-Check-Up entfällt.
…und vieles mehr!
So haben Sie beispielsweise auch die Möglichkeit, ein Sabbatical in Anspruch zu nehmen, oder - wenn die Tätigkeit es zulässt - im Home-Office zu arbeiten. Sprechen Sie uns einfach an!
Wovon hängt die Höhe meines Gehalts ab?
Ihr genaues Bruttogehalt, abhängig von den individuellen Voraussetzungen, teilen wir Ihnen im Bewerbungsprozess mit.
Die Höhe Ihres Gehalts errechnet sich gemäß der folgenden Details:
- Entgeltgruppe abhängig von Ihrer Qualifikation, der auszuübenden Funktion und Ihrer Berufserfahrung
- Zulagen wie oben beschrieben
- Steuerklasse, Kinderanzahl, Kinderfreibetrag, Monatsfreibetrag, Kirchensteuer
- Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung